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Bestellnr.: | 702804 |
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Länge: | 300 mm |
Breite: | 130 mm |
Höhe: | 405 mm |
Farbe: | Olivgrün |
Verschlusssystem: | Jerican-Verschluss |
Material: | Stahlblech 0,8 mm |
Die Lagerung von Treibstoff ist erlaubt, allerdings begrenzt. Das Gesetzt erlaubt maximal 200 Liter Diesel in einer Kleingarage und bis zu 20 Liter Benzin, aufgrund der leichteren Entflammbarkeit. Voraussetzung ist, dass der Treibstoff in dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern" aufbewahrt wird.
In Tiefgaragen dagegen darf man nur "unerhebliche Mengen" lagern - der ADAC gibt eine Menge von fünf Litern Treibstoff vor.
Auch im Keller eines Mietshauses ist die Lagerung im Grunde erlaubt, allerdings nur dann, wenn eine Geruchsbelästigung ausgeschlossen ist.
Wie lange kann man Treibstoff lagern?
Lagern Sie nur Treibstoff mit möglichst kleinem Bioethanol-Anteil ein. Bioethanol unterliegt einer schnelleren chemischen Veränderung als Benzin oder Diesel und kann daher die "Standzeit" des ganzen Treibstoffs beschränken. Doch auch bei reinem Treibstoff empfiehlt es sich mindestens einmal in 2 Jahren diesen zu verbrauchen und den Kanister erneut zu befüllen.
Sicherheitsmaßnahmen
Nach Möglichkeit ist es immer besser den Treibstoff "möglichst fern" von bewohnten Räumen zu halten. Ideal sind baulich getrennte Garagen, Gartenschuppen usw. Es ist auf ausreichende Belüftung zu achten.
Treibstoff sollte nie in völlig geschlossenen Räumen gelagert werden.
Befüllen Sie den Kanister nie komplett bis zur Unterkante des Kanisters. Bei einer etwaige Wärme-Ausdehnung des Treibstoffs kann dieser sich nur mit genügend Platz ausreichend ausdehnen.
Halten Sie den befüllten Kanister fern von allen Wärme- oder Zündquellen